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   ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09   

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https://dejure.org/2009,32430
ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09 (https://dejure.org/2009,32430)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09 (https://dejure.org/2009,32430)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. September 2009 - 9 Ca 4149/09 (https://dejure.org/2009,32430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, besteht ein solcher Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht weiterzubeschäftigen (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985, AZ. GS 1/84 - NZA 1985 S. 702 - EzA Nr. 9 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09
    Dann ist es wiederum Sache des Arbeitgebers, sich darauf einzulassen (BAG, Urteil vom 18.05.2006, AZ. 2 AZR 412/05 - EzA Nr. 146 zu § 1 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung unter B II. 1. der Gründe m. w. N.; KR-Griebeling, 9. Auflage 2009, § 1 KSchG Rn. 553 ff.).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09
    Er hat insbesondere zur Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und zur organisatorischen Durchführbarkeit der Maßnahme substantiiert vorzutragen (BAG, Urteil vom 22.05.2003, AZ. 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 unter B. I. 2 c) der Entscheidungsgründe m. w. N.).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09
    Dabei hat der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG in gerichtlich voll nachprüfbarer Art und Weise darzulegen und ggf. zu beweisen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und ob hierdurch ein Übergang an Arbeitskräften entstanden ist, durch den unmittelbar oder mittelbar das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 30.05.1985, AZ. 2 AZR 321/04 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 - betriebsbedingte Kündigung unter B. II. 1) der Gründe; KR-Griebeling, 9. Auflage 2009, § 1 KSchG Rn. 518 m. w. N.).
  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 9 Ca 4149/09
    Auftragsmangel oder der Verlust von Aufträgen als außerbetrieblicher Grund kann dann eine betrieblich bedingte Kündigung rechtfertigen, wenn durch den Auftragsverlust die anfallende Arbeit in solchem Maße zurückgeht, dass für einen oder mehrere Arbeitnehmer das Bedürfnis der Weiterbeschäftigung entfällt und die Kündigung nicht durch innerbetriebliche Maßnahmen vermieden werden kann (BAG, Urteil vom 11.09.1986, AZ. 2 AZR 564/85 - EzA Nr. 54 zu § 1 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung unter I. 3. a) der Gründe (Nr. 19 bei juris) m. w. N.).
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